Das normale Chef-Angestelltenverhältnis kann schnell ins Wanken geraten, wenn sich zum Beispiel der Angestellte (m/w/d), aus welchen Gründen auch immer, dazu entschließt das Unternehmen zu verlassen. Denn immer öfters sehen Bosse es als einen persönlichen Schlag ins Gesicht und nicht als gewöhnliche Arbeitspraxis. Persönlich angegriffen reagieren Sie demnach auch nicht realistisch und „normal“, sondern lassen das Tier aus sich rausbrechen. Es beginnt meist mit Kleinigkeiten, z.B. dem seltenen bis nicht mehr Grüßen, Nichtbeachten von Emails dieser Person, oder gar Ausschließen aus dem Emailverteiler. Handelt es nicht um einen einmaligen Ausrutscher, sondern um einen Dauerzustand, kann dies auch nur der Beginn sein. So habe ich von einer Klientin erfahren, dass ihr Chef Sie scheinbar grundlos durchs Telefon anschrie und beleidigte.
"Guter Wille" wird ausgenutzt - jetzt heißt es sich selbst schützen
Auch wenn Sie vorhaben, noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit normal zur Arbeit zu erscheinen, ist dies nicht immer ratsam. Denn die Tyrannei des Chefs kann schlimmer werden. Dies ist auch der Moment, in dem jeder Arbeitnehmer auf sich selbst achten sollte. Denn erstens ist dieses Verhalten arbeitsrechtlich nicht vertretbar und zweitens auch nicht gut für das eigene Selbst. So sollten Sie schnellst möglich die Reißleine ziehen, egal wie loyal Sie zuvor ihrem Unternehmen gegenüber standen. Bei meiner Klientin ging das „Bossing“ soweit, dass ihren Kollegen verboten wurde, sie zur Toilette zu lassen – den rechtlichen äußerst kritischen Aspekt hier beiseite gelassen – diesen Umgang hat kein Mensch verdient – auch Sie nicht. Daher ist dieser Psychoterror auch nicht zu tolerieren.
Krankschreibung wegen Mobbings
Auf Nachfrage beim Arbeitsgericht München, welche Form der Gegenwehr sinnvoll und rechtens wäre, erklärte man mir, man solle zum Arzt gehen. Eine Krankschreibung – auch mit dem offiziellen Titel Mobbing – ist heutzutage anerkannt und kein Grund zur Schande. Dieser Grund wird übrigens nicht offiziell auf dem Attest für den Arbeitgeber erwähnt, hier gibt es keine Angabe.
Zudem könne man auch eine einstweilige Verfügung beantragen, dies gieße aber womöglich weiteres Öl ins Feuer.
Ein weiterer Grund für die Krankschreibung, den die Richter mir nannten, ist der eigene Schutz vor Willkür und Fehlerzuweisung – wer nicht anwesend ist, kann sich auch keine Fehler leisten oder zugeschoben bekommen. Somit bietet man auch in Bezug auf weitere (gerichtliche) Treffen mit seinem Chef keine Angriffsfläche.
Also, sollte sich Ihr Boss in ein Tier verwandeln und Sie verbal oder körperlich angehen, bedenken Sie ihre vielen Optionen sich zu schützen, denn niemand muss „Bossing“ ertragen.